Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt in §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat.
1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Schoenberger Germany Enterprises GmbH & Co. KG
Zechstraße 1-7
82069 Hohenschäftlarn
Deutschland
2. Geschäftsführung:
Markus Roth, Chief Executive Officer (CEO)
Dipl.-Kfm. Norbert Mauss, Chief Financial Officer (CFO)
Michael Mayer, Vorsitzender der Geschäftsleitung, Chief Visionary Officer (CVO)
Prokuristen:
Tolga Naldemir, Chief Operating Officer (COO)
Christian Simon, Senior Produktmanager & Leiter Produktinnovation
3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung:
Florian Geisler, Chief Technical Officer (CTO)
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von verschiedenen Produkten rundum das Thema Grillen.
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien:
- Kundendaten (z.B. Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail Adresse, Telefonnummer Geschäftsverbindungsdaten, Kontoverbindungsdaten, Bestelldaten)
- Auftragnehmer-/Lieferantendaten (z.B. Name des Auftragnehmers oder des Lieferanten, Anschrift, Kontodaten)
- Mitarbeiterdaten (z.B. Name, Anschrift, Personalabrechnungsdaten)
- Bewerberdaten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer, Zeugnisnoten)
- Interessentendaten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer)
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzen der vorgenannten personenbezogenen Daten erfolgt nur, sofern dies zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich ist.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
- Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, wie z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzämter, Rentenversicherungen
- Externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG, wie z.B. Zahlungsdienstleister
- Externe Stellen und interne Abteilungen der Schoenberger Germany Enterprises GmbH & Co. KG zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke
7. Regelfristen für die Löschung von Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen können die entsprechenden Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder für unternehmerische Zwecke erforderlich sind oder auf Grund von gesetzlichen Erfordernissen notwendig sind.
8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
- Eine Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des EWR erfolgt nur im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung, im Rahmen eines berechtigten Interesses oder aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung der jeweils Betroffenen an konzernangehörige Unternehmen oder sonstige Dienstleister.
- Dabei wird durch geeignete Maßnahmen gewährleistet, dass die datenschutzrechtlichen Befugnisse der betroffenen Personen gewahrt sind. Mitarbeiterdaten werden zur Erfüllung des Arbeitsvertrags sowie auf der Grundlage eines berechtigten Interesses, von Einwilligungserklärungen bzw. von Betriebsvereinbarungen vor dem Hintergrund verbindlicher Vertragsabsprachen weitergegeben.
- Eine Übermittlung kann auch dann stattfinden, wenn diese zur Kommunikation mit dem Vertragspartner, in seinem Auftrag oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Schoenberger Germany Enterprises GmbH & Co. KG
Der Datenschutzbeauftragte